Herzogliche Mühle
Ausbau und Zuordnung zum Nachbargut
1594 wurde die Mühle neu errichtet und dem Kammergut in Münsa zugeordnet. Sie wurde kontinuierlich ausgebaut, diente als Mahl-, Schneide-, Öl- und Graupenmühle und erreichte eine ungewöhnliche Größe mit sechs Mahlgängen.
Vereinigung Münsaer und Schelchwitzer Mühlgraben
Am 10. Dezember 1753 ist zwischen der Herzoglichen Kammer als Eigentümer der Mühle Münsa und dem Besitzer der Mühle zu Schelchwitz ein Receß (Vergleich) dahingehend geschlossen worden, dass die bis dahin getrennten Mühlgräben miteinander verbunden werden dürfen. Anlass war die Baufälligkeit des Pleißewehres der Schelchwitzer Mühle.